Friedhofssatzung aktualisiert
Der Friedhofsgebühren in Altengottern werden sich in diesem Jahr ändern. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Beratung am 24. Februar einstimmig beschlossen.
Eine grundlegende Überarbeitung der Gebührensatzung war aufgrund des Umbaus der alten Trauerhalle erforderlich geworden. Grundlage der Neuberechnung bildete eine Kalkulation, für die ein Kostendeckungsgrad von 35 % angenommen wurde, „um die Gebührenbelastungen für unsere Bürger so gering wie möglich zu halten“, machte Bürgermeister Reinhard Frank zu Beginn seiner Ausführungen deutlich. Haupt- und Finanzausschuss sowie die Fraktionen hätten sich intensiv mit der Aktualisierung des Regelwerks beschäftigt, so dass im Ergebnis eine Satzung vorliegt, in der das notwendigste Machbare geregelt wird. Und die schreibt vor, was auf dem Friedhof geht und was nicht geht. Sie legt die Regeln für ein angemessenes Verhalten vor, beinhaltet Ordnungs- und Bestattungsvorschriften, definiert die verschiedenen Arten von Grabstätten und ihrer Nutzungszeit. Auch werden die Gebührentarife in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt und betreffen u.a. Kosten für das Nutzungsrecht und –dauer an Grabstätten, Bestattungsgebühren, Grabräumung sowie Nutzung der Trauerhalle. Bei Letzterem hatte es bereits im Vorfeld spekulative Diskussionen über die Höhe gegeben, die sich nach jetzigem Gemeinderatsbeschluss in keinster Weise bestätigen. Mit 157 Euro liegen die Nutzungsgebühren für die Trauerhalle - vergleichbar mit anderen Orten – in einem relativ niedrigen Level.
In Kraft tritt die aktualisierte Friedhofssatzung am Tag nach Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der VG Unstrut-Hainich.