Altengottern ist anerkannter Förderscherpunkt in der Dorferneuerung
Altengottern ist bis 2016 als Förderschwerpunkt
anerkannt.
Die Dorferneuerung ist eines der wichtigsten und nachhaltigsten Förderprogramme im ländlichen Raum.
Ziel:
- Im Mittelpunkt steht das selbstverantwortliche Handeln auf kommunaler Ebene durch Mitwirkung der Einwohner mit dem Ziel, den ländlichen Raum als Wohnstandort zu sichern und eine bedarfsgerechte Grundversorgung zu gewährleisten.
Altengottern ist bis 2016 anerkannter Förderschwerpunkt der Dorferneuerung. In dieser Zeit können kommunale und private Entwicklungsmaßnahmen gefördert werden.
Das bedeutet, dass der Freistaat Thüringen im Rahmen diese Programms Zuwendungen zur Förderung von kommunalen aber auch privaten Maßnahmen gewährt.
Maßnahmen im kommunalen Bereich:
Investititonsschwerpunkt der Gemeinde Altengottern ist bis 2013 die Straßenerneuerung.
Maßnahmen im privaten Bereich
Gefördert werden Maßnahmen
- zur Erhaltung dorftypischer privater Bausubstanz wie zum Beispiel Wohngebäude und landwirtschaftliche Objekte
- für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.
- Private Zuwendungsempfänger können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 Euro erhalten. Maßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden. Für die Förderung privater Maßnahmen ist das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zuständig.
Ablauf der privaten Förderung
Wichtig!! Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Zunächst erfolgt eine Beratung durch das für die Gemeinde zuständige Planungsbüro.
- Abgabe der Antragsunterlagen bei der Gemeinde bis zum 30. November für die Maßnahme im Folgejahr. Dazu gehören: Antragsformular, Fotos vom Objekt, Angebote von verschiedenen Unternehmen, Beratungsprotokoll
- Antrag wird über die Gemeinde dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zugeleitet
- Wird der Antrag bewilligt, bekommt der Antragssteller einen Zuwendungsbescheid.
Wichtig!! Im Zuwendungsbescheid sind Termine, Auflagen, Bedingungen u.a. Nebenbestimmungen enthalten, die zu beachten sind.
- Beginn der Maßnahme.
- Nach Beendigung sind die ausgefüllten Formulare wie Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und Belegen sowie Fotos der fertiggestellten Maßnahme bei der Gemeinde vorzulegen.
- Nach Vorprüfung der Unterlagen und Kontrolle vor Ort durch das Planungsbüro und abschließender Prüfung durch das Flurneuordnungsamt wird der Zuschuss ausgezahlt. (TMLFUN)
Beratungstermine vor Ort können nach telefonischer Voranmeldung im
Büro Dr. Schröter
Oberdorla
Langulaer Straße 40
mit Herrn Maibuhr vereinbart werden: Tel. 03601 752244
Bild zur Meldung: Straßenbau in Altengottern: Für den Ausbau von Gehwegen und Begleitflächen gab es Geld aus dem Landesprogramm der Dorferneuerung. Foto: Frank